Die 6 NBA-Module beim Pflegegrad

Der Medizinische Dienst bewertet Ihre Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Jedes Modul hat eine feste Gewichtung — und genau hier entscheidet sich Ihr Pflegegrad.

Was ist das NBA?

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das standardisierte Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt. Es ersetzt seit 2017 das alte System der Pflegestufen und bewertet nicht mehr den Zeitaufwand für Pflege, sondern den Grad der Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen.

Modul 1: Mobilität (10%)

Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen und die Körperhaltung zu wechseln.

Kriterien: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen/Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.

Häufiger Fehler: Betroffene zeigen dem Gutachter dass sie aufstehen können — verschweigen aber, dass sie danach 15 Minuten Pause brauchen oder am nächsten Tag nicht mehr aufstehen können.

Modul 2 & 3: Kognition und Verhalten (15%)

Modul 2 bewertet die kognitiven Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit. Modul 3 bewertet Verhaltensauffälligkeiten: Ängste, Unruhe, Antriebslosigkeit. Nur das höher bewertete Modul zählt.

Kriterien Modul 2: Zeitliche und örtliche Orientierung, Erkennen von Personen, Risiken einschätzen, Alltagsentscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen.

Kriterien Modul 3: Motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste, Antriebslosigkeit, sozial inadäquates Verhalten.

Modul 4: Selbstversorgung (40%)

Das mit Abstand wichtigste Modul. Hier entscheidet sich in den meisten Fällen der Pflegegrad.

Kriterien: Waschen (Oberkörper, Unterkörper, Gesicht, Intimbereich), Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Duschen/Baden, An-/Auskleiden (Ober-/Unterkörper), Essen mundgerecht zubereiten, Essen/Trinken, Toilette benutzen, Umgang mit Inkontinenz.

Entscheidend: Es geht nicht darum ob Sie es theoretisch können, sondern ob Sie es regelmäßig, sicher und ohne Hilfe tun. Wenn Sie sich nur im Sitzen waschen können oder Hilfe beim Haarewaschen brauchen, ist das eine Einschränkung.

Modul 5: Krankheitsbewältigung (20%)

Oft unterschätzt, aber mit 20% das zweitwichtigste Modul. Bewertet den Aufwand für krankheits- und therapiebedingte Maßnahmen.

Kriterien: Medikamente richten und einnehmen, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche organisieren und wahrnehmen, Therapien durchführen, Wund- und Stomaversorgung.

Modul 6: Alltagsgestaltung (15%)

Bewertet die Fähigkeit, den Tag selbstständig zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.

Kriterien: Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Verabredungen planen, Zukunft planen, Kontakte pflegen, Ruhe- und Schlafphasen einhalten.

So werden die Punkte berechnet

In jedem Modul werden die Einschränkungen auf einer Skala bewertet und in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:

PunktePflegegradBedeutung
12,5 – 26Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
27 – 47,5Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – 70Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
70 – 90Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
90 – 100Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Warum die Formulierung entscheidend ist

Der Gutachter hört zu und notiert. Was Sie sagen und wie Sie es sagen, bestimmt direkt die Punktzahl. „Ich kann mich waschen" und „Ich wasche mich im Sitzen, brauche Hilfe beim Rücken und den Füßen, und an 3 von 7 Tagen kann ich gar nicht duschen" ergeben völlig unterschiedliche Bewertungen — für die gleiche Situation.

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