Der Medizinische Dienst bewertet Ihre Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Jedes Modul hat eine feste Gewichtung — und genau hier entscheidet sich Ihr Pflegegrad.
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das standardisierte Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Pflegegrad ermittelt. Es ersetzt seit 2017 das alte System der Pflegestufen und bewertet nicht mehr den Zeitaufwand für Pflege, sondern den Grad der Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen.
Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen und die Körperhaltung zu wechseln.
Kriterien: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen/Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
Modul 2 bewertet die kognitiven Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit. Modul 3 bewertet Verhaltensauffälligkeiten: Ängste, Unruhe, Antriebslosigkeit. Nur das höher bewertete Modul zählt.
Kriterien Modul 2: Zeitliche und örtliche Orientierung, Erkennen von Personen, Risiken einschätzen, Alltagsentscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen.
Kriterien Modul 3: Motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste, Antriebslosigkeit, sozial inadäquates Verhalten.
Das mit Abstand wichtigste Modul. Hier entscheidet sich in den meisten Fällen der Pflegegrad.
Kriterien: Waschen (Oberkörper, Unterkörper, Gesicht, Intimbereich), Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Duschen/Baden, An-/Auskleiden (Ober-/Unterkörper), Essen mundgerecht zubereiten, Essen/Trinken, Toilette benutzen, Umgang mit Inkontinenz.
Oft unterschätzt, aber mit 20% das zweitwichtigste Modul. Bewertet den Aufwand für krankheits- und therapiebedingte Maßnahmen.
Kriterien: Medikamente richten und einnehmen, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche organisieren und wahrnehmen, Therapien durchführen, Wund- und Stomaversorgung.
Bewertet die Fähigkeit, den Tag selbstständig zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen.
Kriterien: Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Verabredungen planen, Zukunft planen, Kontakte pflegen, Ruhe- und Schlafphasen einhalten.
In jedem Modul werden die Einschränkungen auf einer Skala bewertet und in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:
| Punkte | Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|---|
| 12,5 – 26 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
| 27 – 47,5 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 – 70 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70 – 90 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90 – 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Der Gutachter hört zu und notiert. Was Sie sagen und wie Sie es sagen, bestimmt direkt die Punktzahl. „Ich kann mich waschen" und „Ich wasche mich im Sitzen, brauche Hilfe beim Rücken und den Füßen, und an 3 von 7 Tagen kann ich gar nicht duschen" ergeben völlig unterschiedliche Bewertungen — für die gleiche Situation.
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